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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - 17 B 1779/07   

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https://dejure.org/2007,10883
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - 17 B 1779/07 (https://dejure.org/2007,10883)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.11.2007 - 17 B 1779/07 (https://dejure.org/2007,10883)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. November 2007 - 17 B 1779/07 (https://dejure.org/2007,10883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Zeitraum der Beachtlichkeit von Straftaten für die Beurteilung eines Anspruchs auf Aufenthaltserteilung; Beachtlichkeit einer vorzeitigen Tilgung einer Straftat; Voraussetzungen für eine vorzeitige Tilgung von Straftaten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 6; BZRG § 49 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2 S. 3
    D (A), Altfallregelung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Straftat, Anwendungszeitpunkt, Beurteilungszeitpunkt, Bundeszentralregistergesetz, Tilgung, vorzeitige Tilgung, Abschiebungshindernis, Duldung, dringende persönliche Gründe, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 493
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Mainz, 06.09.2018 - 4 L 737/18

    Aufenthaltsrecht: Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebung eines Ausländers

    Insoweit ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass der Antragsteller - anders als in dem vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 27. November 2017 (17 B 1779/07) entschiedenen Fall - durch seine Ausreise seine Rechtsposition nicht vollständig verlieren würde.

    Zum einen ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen, dass die Ausreisepflicht nicht zu einer unbilligen, mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung unvereinbaren Härte für den Antragsteller führt (vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2007 - 17 B 1779/07 -, juris Rn. 14 f.).

    Ein Ausnahmefall, wie er der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 27. November 2017 (17 B 1779/07) zugrunde lag, ist hier daher nicht gegeben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 18 A 3049/08

    Ausschluss des Anspruchs auf eine Probeaufenthaltserlaubnis bei unzureichender

    d) Allerdings lässt sich für ein einschränkendes Verständnis des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG im Sinne einer wertenden Betrachtung des Hinauszögerns und Behinderns aufenthaltsbeendender Maßnahmen ein systematisches Argument insoweit gewinnen, als zu berücksichtigen ist, dass selbst Verurteilungen wegen Straftaten im Rahmen von § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG so lange - aber auch nur so lange - zu beachten sind, bis sie durch Zeitablauf oder aufgrund einer Anordnung der Registerbehörde getilgt worden sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.11.2007 - 17 B 1779/07 -, und dass solche Verurteilungen unterhalb bestimmter Grenzen unschädlich sind, vgl. § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

    Hätte der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Altfallregelung generell eine Ausnahme von der grundsätzlich anzunehmenden Verwertbarkeit noch nicht getilgter Verurteilungen gewollt, wäre zu erwarten gewesen, dass er dies erkennbar zum Ausdruck gebracht hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 2007 - 17 B 1779/07 -, NVwZ-RR 2008, 493; Bay. VGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 24 C 07.858 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 104a Rdnr. 14; Funke-Keiser, a.a.O., § 104a Rdnr. 51; Maaßen, a.a.O., § 104a Rdnr. 712; Huber/Göbel-Zimmermann, a.a.O., Rdnr. 605).

    Für eine Verwertbarkeit nicht getilgter strafgerichtlicher Verurteilungen spricht insbesondere, dass durch die Altfallregelung diejenigen begünstigt werden sollen, die während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet faktisch und wirtschaftlich integriert sind und sich rechtstreu verhalten haben (vgl. BT-Drucks. 16/5065 S. 201 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 2007, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2015 - 2 M 17/15

    Ermessensduldung aus dringenden persönlichen Gründen

    Dringende persönliche Gründen können insbesondere dann vorliegen, wenn die vorübergehende weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet diesem die Chance erhält, an einer Altfallregelung für nachhaltig integrierte Ausländer zu partizipieren, während andererseits durch die Abschiebung ein vollständiger Rechtsverlust droht (vgl. OVG NW, Beschl. v. 27.11.2007 - 17 B 1779/07 -, juris RdNr. 19 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

    Hätte der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Altfallregelung generell eine Ausnahme von der grundsätzlich anzunehmenden Verwertbarkeit noch nicht getilgter Verurteilungen gewollt, wäre zu erwarten gewesen, dass er dies erkennbar zum Ausdruck gebracht hätte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, 499; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.11.2007 - 17 B 1779/07 -, NVwZ-RR 2008, 493 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

    OVG NRW, Beschluss vom 27.11.2007 - 17 B 1779/07 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 11 S 158/08

    Altfallregelung; Versagung der Aufenthaltserlaubnis und Schulbesuch der Kinder

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass mit einer Abschiebung der Antragsteller ein ihnen nach § 104 a Abs. 1 AufenthG zustehender Anspruch wohl unwiederbringlich verloren wäre, weil die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dieser Vorschrift im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "geduldeter Ausländer" die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet voraussetzt (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.11.2007 - 17 B 1779/07 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 M 29/15

    Notwendigkeit einer Abschiebungsankündigung

    Dringende persönliche Gründe können insbesondere dann vorliegen, wenn die vorübergehende weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet diesem die Chance erhält, an einer Altfallregelung für nachhaltig integrierte Ausländer zu partizipieren, während andererseits durch die Abschiebung ein vollständiger Rechtsverlust droht (vgl. OVG NW, Beschl. v. 27.11.2007 - 17 B 1779/07 -, juris RdNr. 19 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2009 - 18 B 1846/08

    Altfallregelung Schulbesuch Nachweis Zeitpunkt

    vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt näher OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2007 - 17 B 1779/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - 18 B 1398/09

    Roma, Kosovo, Abschiebungshindernis, Reintegration, Bleiberecht, strafrechtliche

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2007 - 17 B 1779/07 -.
  • VG Saarlouis, 06.05.2008 - 2 K 946/07

    Ausschluss der Altfallregelung bei Verurteilung wegen Straftaten; schuldhafte

  • VG Oldenburg, 07.07.2015 - 11 B 2521/15

    Einstweilige Anordnung, vorläufiger Rechtsschutz, Duldung,Neuregelung,

  • VG Berlin, 26.06.2008 - 10 A 134.08

    Aussetzung der Abschiebung während Aufenthaltserlaubnisverfahren

  • VG Münster, 04.06.2008 - 8 K 292/08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Bleiberechtsregelung, Erlasslage, Täuschung,

  • VG München, 03.03.2009 - M 4 E 08.5238

    Keine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung bei noch ausstehender Zustimmung

  • VG Wiesbaden, 06.08.2008 - 4 E 1348/07

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Straftat

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